Es wird wirtschaftsjährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, zudem wird ein Ausweis der Verteilung (Kosten / Einnahmeform) als Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum hergestellt. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist. Zum Ende jedes Wirtschaftsjahres wird eine Jahresabrechnung durchgeführt, die Eigentümerversammlungen einberufen und die Hausnutzungsordnung und Nutzungsordnung beschlossen.
Bei der WEG Verwaltung werden die Leistungen aller Vertragspartner der Eigentümer-gemeinschaft betreut und überwacht, sowie Anlagekonten und Girokonten der Gemeinschaft verwaltet. Des Weiteren werden alle Kaufrechnungen, Lieferanten-rechnungen, Dienstleistungsrechnungen und Reparaturrechnungen überprüft und festgehalten, zudem wird eine ordnungsgemäße Buchhaltung erstellt und eingerichtet: Diese Buchhaltung enthält das Ausführen und Abrechnen von Hausgeldkonten (Sondereigentum und Teileigentum), Erträge und deren Einnahmekonten, Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer), Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel, Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung) und die Abrechnung von Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge. Weiterhin werden die Bankbewegungen gebucht, pünktliche Hausgeldzahlungen überwacht und jährliche Ablesungen des Wärmeverbrauchs veranlasst. Das Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen ist ebenso enthalten, wie das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum, Teileigentum in die Einzelabrechnung und die Jahresabrechnung.
Bei der WEG Verwaltng werden technische Kontrollen am Eigentum der Gemeinschaft üblicherweise anhand einer jährlichen Begehung der Wohnanlage durchgeführt. Die Auftragsvergabe gestaltet sich insofern, dass die zustädige Hausverwaltung eine Empfehlung bei der Auswahl technischer Lösungen ausspricht, wie auch die Zuständigkeiten bei Schäden am Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum klärt. Natürlich wird dabei auch eine Überwachung der Termine bei Angeboten, Ausführungen, Aufträgen und Schlussrechnungen gewährleistet.
In dringenden Fällen, wie zum Beispiel Rohrbruch, Brandschäden oder Sturmschäden, greifen die Sofortmaßnahmen. Dabei werden Schadensmeldungen an alle nötigen und beauftragten Versicherungen, die für die versicherten Schäden am Gemeinschafts-eigentum zuständig sind, getätigt. Das Bestellen, sowie die Ausgabe von Schlüsseln und neuen Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage übernimmt bei der WEG Verwaltung die zuständige Hausverwaltung, sowie auch die Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den TÜV. Dies betrifft: die Heizung, mitsamt Sicherheitsventilen, Abgaswerten, Druckbehältern und Heizbehältern. Alle Aufzüge des Hauses, inklusive Hauprüfungen und Zwischenprüfungen und Noteinrichtungen. Hinzu kommen die Blitzschutzanlagen mitsamt Hauptprüfungen und allen Reparaturen nach Dachsanierungen. Die Notbeleuchtungen in Haus und Tiefgarage wie auch die Brandschutzeinrichtungen.
Diese Informationen wurden bereitgestellt durch:
SHK Hausverwaltung - Ihre WEG Verwaltung in Berlin